Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. Ferien/Urlaub
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Landes Schleswig-Holstein. Gelten für den Wohnsitz der Schülerin/des Schülers und den Wohnsitz der Lehrkraft unterschiedliche Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere maßgeblich.
3. Unterrichtsausfall
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl eine Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Die in diesem Fall zu leistende Vergütung ist wie folgt gestaffelt:
3.1. Bei Abrechnung pro Stunde und bei Mehrfachkarten muss 36 Stunden zuvor abgesagt werden, ansonsten ist das volle Honorar zu entrichten.
3.2. Bei Monats-Abo: Bei Ausfall von bis zu vier Stunden Unterricht ist das volle Entgelt zu entrichten. Bei Ausfall von mehr als vier Unterrichtsstunden hintereinander entfällt in Absprache die Zahlungsverpflichtung für die weitere Dauer der Verhinderung. Erscheint der/die Schüler/in nicht zum Unterricht, besteht kein Recht auf Nachholen der Stunde. Selbiges gilt bei Absagen unter 36 Stunden vor dem Termin.
3.3. Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet.
4. Probezeit
Lehrkraft und Schüler/in haben während der Probezeit von 6 Wochen ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.
5. Honoraranhebung und Bezahlung
Zu jedem Jahreswechsel erhöht sich der Preis um 2%. Die Honoraranhebung wird 6 Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail angekündigt. Die Bezahlung kann per Überweisung nach Rechnungsstellung, bei Monats-Abos als Dauerauftrag, oder per Lastschrift erfolgen. Mehrfachkarten müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung vorausgezahlt werden, die Rechnungsstellung erfolgt als Quittung nach Erteilung der gebuchten Anzahl der Stunden. Es besteht bei Buchung von Einzelstunden und Mehrfachkarten kein Rückgaberecht mit Geldrückgabe.
6. Kündigung und Gültigkeitsdauer
Kündigung: Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung des Monats-Abos mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich, E-Mail ist möglich. Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.
Gültigkeitsdauer: 5-er Karten sind nach Erwerb 6 Monate gültig, 10-er Karten 12. Gutscheine bleiben 12 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist der etwaig nicht genommende Unterricht nicht mehr einlösbar und verfallen.
7. Wechsel der Lehrkraft
Ein Wechsel der Lehrkraft, aus persönlichen oder betrieblichen Gründen, ist zulässig und hat keinen Einfluss auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen.
8. Elektronische Datenverarbeitung
Die Lehrkraft erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der Lehrkraft verwiesen, die im Internet unter www.stimme-contakt.de/ zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitungen etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.
Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Schülerkonzert).Vertragspartner:in, Erziehungsberechtigte minderjähriger Schüler:innen, Schüler:in (Mindestalter 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich erfolgen (Adressat Inhaberin).
9. Veröffentlichung von Fotos und anderen Bildaufnahmen
Es gilt eine gesonderte Einwilligung. Diese wird vor Veranstaltungen ausgehändigt.
10. Haftung
Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Lehrkraft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
Vertrag basiert auf Mustervertrag des DTKV (Dt. Tonkünstlerverband), Stand Juni 2024.
